Einwohnerkontrolle

Einwohnerkontrolle

Herzlich Willkommen bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Ried b. Kerzers 

Galmizstrasse 37
3216 Ried bei Kerzers 

Telefon +41 31 755 66 64 
info(at)ried.ch

 

eUMZUG 

Eine Umzugs-, eine Zuzugs- oder eine Wegzugsmeldung können Sie online via eUmzug oder direkt bei Ihrer Wohngemeinde persönlich vornehmen. 

Sie benötigen dafür: 

  • ein Ausweisdokument (ID oder Pass) 
  • für ausländische Staatsangehörige: Ausweis des Amts für Bevölkerung und Migration 
  • ein Familienbüchlein für Verheiratete oder eine Kopie der Geburtsurkunde der Kinder, wenn kein Familienbüchlein vorhanden ist
  • eine Kopie Ihres Mietvertrags, wenn Sie Mieterin oder Mieter sind
  • eine Kopie der aktuellsten Krankenkassen-Police für jedes Familienmitglied
  • Ihre AHV-Nummer
  • eine Online-Zahlungsmethode (Twint, Kreditkarten Visa und Mastercard, PostFinance).

Kosten: Der Umzug innerhalb der Gemeinde ist kostenlos. Falls Sie neu in die Gemeinde Ried bei Kerzers ziehen, kostet die Anmeldung CHF 20.00 pro erwachsene Person.

Wie geht man vor?

  1. Sich im virtuellen Schalter des Kantons Freiburg anmelden und bei Bedarf Ihr Konto erstellen.
  2. Füllen Sie online auf jeder Seite die erforderlichen Informationen aus.
  3. Fügen Sie die angeforderten Dokumente als Anlage hinzu.
  4. Übermitteln Sie den Antrag auf Umzug.

Nächste Schritte

  1. Die Wegzugsgemeinde bearbeitet Ihre Umzugsmeldung.
  2. Wenn das Dossier vollständig ist, leitet die Wegzugsgemeinde dieses an Ihre Zuzugsgemeinde weiter.
  3. Die Zuzugsgemeinde bearbeitet Ihr Dossier und teilt Ihnen mit, dass alles in Ordnung ist oder nimmt gegebenenfalls Kontakt mit Ihnen auf.
  4. Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde wird die Verwaltung die Mutation ebenfalls vornehmen.

Während dieses Verfahrens werden Sie über jeden der oben beschriebenen Schritte informiert.

Fristen

Wegzugsgemeinde: Sie erhalten im virtuellen Schalter eine Eingangsbestätigung zu Ihrer Umzugsmeldung. Ihre Abmeldung wird von der Einwohnerkontrolle i.d.R. innerhalb von 48 Stunden bearbeitet bzw. je nach Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung. Diese wird sich bei Bedarf mit Ihnen in Verbindung setzen.

Ankunftsgemeinde: Sobald Ihre Umzugsmeldung von der Abgangsgemeinde bestätigt worden ist, wird sie an Ihre neue Wohngemeinde gesendet. Die Einwohnerkontrolle wird sich bei Bedarf mit Ihnen in Verbindung setzen. Wenn Ihre Zielgemeinde noch nicht am eUmzug angeschlossen ist, müssen Sie persönlich zur Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Wohngemeinde gehen, um Ihre Ankunft anzumelden.

Melden Sie Ihren Umzug am physischen Schalter.

 

WOHNSITZBESTÄTIGUNG 

Sie benötigen eine Wohnsitzbestätigung? Sie haben die Möglichkeit, diese online zu bestellen oder direkt bei Ihrer Wohngemeinde zu beziehen. 

Dafür benötigen Sie:

  • ein Ausweisdokument (Identitätskarte oder Pass)
  • eine Online-Bezahlmethode (Twint, Kreditkarten: Visa, Mastercard, PostFinance)
  • möglicherweise eine Vollmacht, wenn Sie eine Wohnsitzbestätigung für eine andere Person bestellen

Achtung: Diese Bescheinigung ist für spezifische Behördengänge bestimmt (z.B. Heirat, Vaterschaftsanerkennung, Bank, Post). 

Wie gehen Sie vor?

  1. Melden Sie sich im virtuellen Schalter des Kantons Freiburg an oder erstellen Sie gegebenenfalls ein neues Konto. Sie benötigen dafür in jedem Fall ein Login mit SwissID.
  2. Füllen Sie online auf jeder Seite die erforderlichen Informationen aus.
  3. Fügen Sie Kopien der angeforderten Dokumente als Anlage hinzu.
  4. Bestätigen Sie die Bestellung der Wohnsitzbestätigung.

Nächste Schritte

  1. Die Gemeinde bearbeitet Ihre Bestellung.
  2. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, wird Ihnen die Wohnsitzbestätigung in der Rubrik «Meine Dokumente» im virtuellen Schalter übermittelt. Sie erhalten eine Benachrichtigung vom virtuellen Schalter (siehe «Meine Nachrichten»), sobald Ihre Wohnsitzbestätigung ausgestellt ist. Information: Die Wohnsitzbestätigung wird nicht unterschrieben, sondern mit einem QR-Code versehen, welcher die Gültigkeit der Wohnsitzbestätigung beweist.

Kosten: Die Gebühren für eine Wohnsitzbestätigung betragen CHF 10.00.

 

HEIMATAUSWEIS 

Der Heimatausweis dient zur Anmeldung eines Zweitwohnsitzes in einer anderen Gemeinde der Schweiz. Dieser kann online oder direkt bei Ihrer Wohngemeinde bestellt werden. 

Dafür benötigen Sie: 

  • die Adresse Ihres Zweitwohnsitzes; 
  • ein Ausweisdokument (Identitätskarte oder Pass);
  • eine Online-Bezahlmethode (Twint, Kreditkarten: Visa, Mastercard, PostFinance);
  • allenfalls eine Vollmacht, wenn Sie einen Heimatausweis für eine Drittperson bestellen. 

Kosten: Die Gebühren für einen Heimatausweis betragen Fr. 10.00 pro Jahr.

Wie gehen Sie vor? 

1.    Melden Sie sich im virtuellen Schalter an oder erstellen Sie gegebenenfalls ein Konto.
2.    Geben Sie online auf jeder Seite die erforderlichen Informationen ein.
3.    Fügen Sie Kopien der angeforderten Dokumente als Anlage hinzu.
4.    Bestätigen Sie die Bestellung des Heimatausweises. 

Nächste Schritte:

  1. Die Gemeinde bearbeitet Ihre Bestellung.
  2. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, wird Ihnen der Heimatausweis in der Rubrik «Meine Dokumente» im virtuellen Schalter übermittelt. Sie erhalten eine Benachrichtigung vom virtuellen Schalter (siehe «Meine Nachrichten»), sobald Ihr Heimatausweis ausgestellt ist. Information: der Heimatausweis wird nicht unterschrieben, sondern mit einem QR-Code versehen, der die Gültigkeit des Heimatausweises beweist.

 

EINEN WOCHENAUFENTHALT ANMELDEN / AUFENTHALTSBESCHEINIGUNG

Sie können einen Wochenaufenthalt online oder direkt am Empfang Ihrer Wohngemeinde anmelden.

Dafür benötigen Sie:

  • einen Heimatausweis, der von der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes ausgestellt wurde; 
  • ein Ausweisdokument (Identitätskarte oder Pass);
  • eine Kopie Ihres Mietvertrags, wenn Sie Mieterin oder Mieter sind, oder des Beherbergerformulars; 
  • eine Online-Bezahlmethode (Twint, Kreditkarten: Visa, Mastercard, PostFinance);
  • allenfalls eine Vollmacht, wenn Sie die Ankunft einer Drittperson ankündigen möchten

Kosten: Die Gebühren für die Anmeldung eines Wochenaufenthaltes betragen Fr. 20.00.

Wie gehen Sie vor? 

1.    Melden Sie sich im virtuellen Schalter an oder erstellen Sie gegebenenfalls ein Konto.
2.    Geben Sie online auf jeder Seite die erforderlichen Informationen ein.
3.    Fügen Sie Kopien der angeforderten Dokumente als Anlage hinzu.
4.    Den Antrag auf Anmeldung der Ankunft weiterleiten. 

Nächste Schritte:

1.    Die Gemeinde bearbeitet Ihren Zuzugsantrag für den Zweitwohnsitz. 
2.    Wenn Ihr Gesuch gültig ist, wird Ihnen die Aufenthaltsbescheinigung in der Rubrik «Meine Dokumente» im virtuellen Schalter zugestellt. Sie erhalten eine Benachrichtigung vom virtuellen Schalter, wenn Ihre Aufenthaltsbescheinigung bereit ist. Information: die Aufenthaltsbescheinigung wird nicht unterschrieben, sondern mit einem QR-Code versehen, der die Gültigkeit beweist.
 

ADRESSAUSKÜNFTE 

Adressauskünfte für Privatpersonen werden mittels schriftlichem Gesuch an die Gemeindeverwaltung erteilt und sind kostenpflichtig. Wir benötigen für Auskünfte in jedem Fall einen Interessensnachweis, welcher dem Gesuch beizulegen ist. 

 

AUSWANDERUNG / WOHNSITZ IM AUSLAND 

Bitte melden Sie sich in jedem Fall persönlich bei der Gemeinde ab. 
Studieren Sie in Abu Dhabi oder arbeiten Sie in Hongkong oder möchten Sie mit Ihrer Familie eine neue Existenz in der Karibik aufbauen? Eine Auswanderung sollte gut vorbereitet sein. Sie finden auf der Website des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) nützliche Tipps: Auswanderung / Auslandaufenthalt

Für Fragen oder weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Einwohnerkontrolle 031 755 66 64. 

 

 

 

 

Kontakt

Ried b. Kerzers
Galmizstrasse 37
3216 Ried b. Kerzers

031 755 66 64

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