Abfallentsorgung - Informationen Kehricht (Hausmüll) und Sperrgut Abfuhr: Donnerstagmorgen
(wöchentliche Abfuhr) siehe Abfuhrplan 2024
siehe Abfuhrplan 2025
siehe Sammelstrecke 1. Grundgebühr ab 01.01.2022
Pro Betrieb: Fr. 60.00 Pro Person: Fr. 30.00
2. Wiederkehrende Gebühren 2.1 Kehricht (Hausmüll) - Preis pro Kilo Fr. 0.40
- Andockgebühr bis 240 l Fr. 1.00
- Andockgebühr >240 l Fr. 2.00
2.2 Sperrgut (Marken auf der Gemeindeverwaltung erhältlich) - Kleinsperrgut (150x50x50cm) Fr. 9.00
- Grosssperrgut (bis 50 kg) Fr. 11.00
2.3 Grüngut Abfuhrtag: Dienstagmorgen siehe Abfuhrplan 2024
siehe Sammelstrecke
in der Regel jeden Dienstag
(ausser in den Monaten, Januar, Februar und Dezember)
- Preis pro Kilo Fr. 0.25
- Andockgebühr gratis
Als Grüngut gelten
Gras, Laub, Strauch- und Beerenschnitt bis 2 cm Durchmesser, rohe Rüstabfälle Nicht als Grüngut gelten
Staubsäcke, Speiseresten, Steine, Blacken, Disteln usw. Häckseldienst 2024 Dienstag, 09.04.2024
Donnerstag, 14.11.2024 Sonderabfälle
können beim Werkhof an der Galmizstrasse entsorgt werden Papier und Karton, Glas, Altöl, Batterien, Kleider, Pet, Weissblech, Nespressokapseln Alteisen in der Mulde bei Urs Maeder(Landmaschinen) an der Bäumliacherstrasse
Hunde Robidog
siehe Standort Robidog
| /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Abfuhrplan2024.pdf Abfuhrplan 2025 Robidog-Standorte
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Alters- und Pflegeheim STATIONÄRE UND AMBULANTE PFLEGE UND BETREUUNG AUS EINER HAND Wir sind für alle Menschen im Seebezirk da, die dauerhaft oder für einen bestimmten Zeitraum bei der Pflege und Haushaltführung Unterstützung und Hilfe benötigen. Als zweisprachige Organisation bieten wir alle unsere Leistungen auf Deutsch und Französisch an, damit die Hilfesuchenden ihre Muttersprache sprechen können. Für die stationäre Betreuung von Seniorinnen und Senioren stehen unsere fünf Alters- und Pflegeheime in Courtepin, Jeuss, Kerzers, Murten und Sugiez zur Verfügung. Das ambulante Angebot für Jung und Alt erfolgt durch die Spitex See/Lac, die zu Ihnen nach Hause kommt. Zudem bieten wir in der Tagesstätte "Les Platanes" im Heim Jeuss eine Tagesstruktur an. | | | https://www.rsl-gns.ch/
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Heimatausweis bestellen | | | Onlineformular Heimatausweis bestellen
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Heimatausweis - verlängern | | | Onlineformular Heimatausweis verlängern
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Wohnsitzbestätigung | | | Onlineformular Bestellung Wohnsitzbescheinigung
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Mütter- und Väterberatungsstelle Die ersten Lebensjahre eines Kindes sind entscheidend. Die Spitex See/Lac ist die ideale Anlaufstelle für junge Familien, die Unterstützung benötigen. Mit uns haben Sie eine kompetente Begleitung in Ihrer neuen Aufgabe. Unser Mütter- und Väterberaterinnen beantworten Ihre Fragen rund um die gesunde Entwicklung Ihres Kindes und unterstützen Sie im Elternsein. Unsere Beratungen sind freiwillig und unentgeltlich. Benötigen Sie krankheitsbedingt Unterstützung? Auch in diesen Fällen ist die Spitex für Sie da. | | | https://www.rsl-gns.ch/Angebot/Muetter-und-Vaeterberatung/PygZr/
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Todesschein - bestellen Für Todesfälle und das Ausstellen des Todesscheines in der Gemeinde Ried b. Kerzers ist das Zivilstandsamt des Kantons Freiburg zuständig. Zivilstandsamt des Kantons Freiburg
Schlossgasse 1
3280 Murten 026 305 14 17 zivilstandsamt@fr.ch | | | https://www.fr.ch/de/iaeza/alltag/zivilstandwesen/zivilstandsamt-in-murten
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Umzug innerhalb der Gemeinde Umzug innerhalb der Gemeinde Jede Adressänderung innerhalb der Gemeinde und auch ein blosser Wohnungswechsel im selben Gebäude sind der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen persönlich oder telefonisch zu melden. | | | Onlineformular Umzug innerhalb der Gemeinde
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Wohnsitz - abmelden Sie verlassen Ried!
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Weitere Informationen finden Sie hier. Die Abmeldung hat persönlich, spätestens am Wegzugstag, bei der Einwohnerkontrolle zu erfolgen. Mitzubringen ist:
Niederlassungsausweis Kurzer Auslandaufenthalt (weniger als 1 Jahr) mit Rückkehr nach Ried b. Kerzers
Es erfolgt keine definitive Abmedldung! Die Angabe einer Kontaktadresse in der Schweiz ist jedoch von Vorteil. Nach der Rückkehr genügt eine telefonische Meldung. Definitive Abmeldung ins Ausland
Die Abmeldung (mit Angabe einer Kontaktadresse in der Schweiz) muss spätestens am Tage des Wegzuges erfolgen. Der Niederlassungsausweis muss zurückgebracht werden. | | | Onlineformular Wegzug aus der Gemeinde
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Wohnsitz - anmelden Herzlich Willkommen!
Die Anmeldung muss ab Zuzugsdatum innerhalb von 14 Tagen auf der Gemeindeverwaltung erfolgen. Weitere Informationen finden Sie hier. Zuzug Meldepflicht für Schweizerinnen und Schweizer Sie müssen innerhalb von 14 Tagen, ab Zuzug, bei der Einwohnerkontrolle persönlich vorsprechen. Mitzubringen sind: -Heimatschein
-Familienbüchlein / Familienausweis (nur für verheiratete Personen)
-Nachweis der Krankenkasse Als Bestätigung für Ihre Anmeldung erhalten Sie einen Niederlassungsausweis.
Gebühr: CHF 20.00 | | | Onlineformular Anmeldung in der Gemeinde
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Jugendamt | | | Jugendamt des Kantons Freiburg
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Spitex | | | https://www.spitex-see-lac.ch/
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Pilzkontrollen | | | https://www.murtenpilz.ch/pilzkontrollstelle
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Trinkwasser Das Trinkwasser der Gemeinde stammt aus unseren Quellen Grabmatt und Neumatt (beide befinden sich in Lurtigen). Zweimal im Jahr senden wir dem kant. Laboratorium Trinkwasser zur Untersuchung. Jedes Mal werden Proben von verschiedenen Standorten entnommen. Alle Proben der letzten Analyse vom 26.03.2024 ergaben normale chemische und bakteriologische Werte. Analysenresultate:
Gesamthärte: 33 fHf
Nitrat: 15 mg/l
Escherichia coli: KBE/100ml | /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Analysebericht-Wasser.pdf
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Bewilligung beantragen für Reklame und Veranstaltungen Bei Benutzung des öffentlichen Grundes sind für die Bewilligungen die Oberämter zuständig. Die Oberämter üben die Aufgabenbereiche aus, die ihnen die Gesetze und Verordnungen verleihen. Die freiburger Gesetzgebung vertraut so den Oberämtern mehr als hundert Aufgaben in ganz unterschiedlichen Bereichen. Das Oberamt bietet insbesondere folgende Dienstleistungen an:
1. Gemeindewahlen - Formulare für die Verwaltungen
2. Lottos
3. Zeitlich begrenzte Veranstaltungen
4. Verlängerung der Schliessungszeiten der öffentlichen Gaststätten
5. Baubewilligungen
6. Fischerei
7. Jagd
8. Hunde
9. Werbetafeln / Reklame
10. Strafklagen
11. Verzeichnis des Interessenbindungen
12. Videoüberwachung | | | Internetseite Oberamt mit Formularen
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Baugesuch Seit Juni 2019 ist das Einreichen von Baugesuchen im ganzen Kanton Freiburg über den elektronischen
Weg obligatorisch. Dies gilt sowohl für Baugesuche im vereinfachten Verfahren (ugs. Kleine
Baugesuche) als auch für Baugesuche im ordentlichen Verfahren sowie für Vorgesuche.
Vorgehen:
Der Zugriff auf die Webanwendung von FRIAC erfolgt über die Internetseite des Kantons Freiburg Die gesuchstellende Person bzw. der/die Projektverfasser/in muss vorgängig ein persönliches
Benutzerkonto einrichten, um ein Baudossier erstellen zu können.
Das Baudossier ist auf dem elektronischen Weg zu erstellen, die notwendigen Unterlagen sind als
PDF-Datei in die entsprechende Rubrik einzufügen. Zusätzlich müssen unterzeichnete Papierdossiers auf der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.
Es wird empfohlen, zur Überprüfung des Gesuchs durch die Bauverwaltung vorerst das
elektronische Dossier einzureichen und nach einer Rückmeldung der Gemeinde die
entsprechenden Papierdossiers nachzureichen. Zu beachten ist, dass die Papierdossiers für die
öffentliche Auflage vorliegen müssen und auch die Überprüfung des Gesuchs durch die
Baukommission ausschliesslich mittels der Papierdossiers erfolgen kann. Alle benötigten Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kantons Freiburg. Zonenplan FRIAC Bauverwaltung: Telefon-Nummer: 079/538 24 23 Öffnungszeiten der Bauverwaltung:
MO 08.00 - 11.30 Uhr
FR 08.00 - 11.30 Uhr Termine 2024 der Feuer- und Baukommission
Die Baugesuche müssen eine Woche vor der Sitzung auf der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. 25.01., 29.02., 21.03., 25.04., 30.05., 27.06., 29.08., 26.09., 31.10., 28.11.2024 Gemeindegebühren Grundtaxe vereinfachtes Verfahren Fr. 50.00
Grundtaxe ordentliches Verfahren Fr. 100.00
Behandlungsgebühr (nach Aufwand) Fr. 100.00 pro Stunde Gebühren im Zusammenhang mit dem Bau eines EFH, resp. MFH Einkauf ZS-Platz (pro Platz) Fr. 1'500.00 (inkl. MWST) Abwasseranschluss / Einmalige Gebühren ohne MWST
Anschlussgebühr (Art. 29.1): Fr. 15.00 pro m2 ZGF (zonengewichtete Fläche)
Anschlussgebühr (Art. 30.1): Fr. 15.00 pro m2 effektive Geschossfläche
Anschlussgebühr (Art. 29.3 + 30.3): Fr. 3'500.00 pro Wohnung Wasseranschluss / Einmalige Gebühren ohne MWST
Anschlussgebühr (Art. 37.1): Fr. 15.00 pro m2 ZGF (zonengewichtete Fläche)
Anschlussgebühr (Art. 38.1): Fr. 15.00 pro m2 effektive Geschossfläche
Anschlussgebühr (Art. 37.3 + 38.3): Fr. 3'500.00 pro Wohnung Wasserbezug während der Bauphase (pauschal) Fr. 50.00 / Fr. 200.00 | Gemeindebaureglement - Genehmigungsexemplar Februar 2017 Planungs- und Baureglement vom 07.10.2003
| | FRIAC- Homepage
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Amtliche Vermessung / Grundbuchpläne Das Grundbuch ist das staatliche Register über die Grundstücke und die an diesen bestehenden dinglichen Rechte und Lasten (z. B. Dienstbarkeiten oder Grundpfandrechte). Ausgehend von der Grundstücksnummer der Liegenschaft oder Adresse finden Sie mit Hilfe der Anwendung RFPublic Informationen zum Eigentümer des Grundstücks (Kostenlos). Wer ein Interesse nachweisen kann, erhält beim zuständigen Grundbuchamt (gegen Gebühr) auch die detaillierten Informationen. | | | Grundbuchamt Freiburg
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Zonenplan Auf der Online-Karten des Kantons Freiburg können sie den aktuellen Zonenplan einsehen. | | | Zonenplan
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SBB und Postauto Fahrplan | | | SBB-Fahrplan
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Fundbüro easyfind ist der nationale Fundservice für die Schweiz
Als umfassende, zentral betriebene e-Government-Anwendung bietet es für die Fundbüros sowie den Bürger viele Vorteile: Erleichterte Verwaltung in den Fundbüros, vereinfachte Suche nach verlorenen Gegenständen für den Bürger, eine höhere Rückgabequote und kürzere Aufbewahrungszeiten. easyfind besteht aus dem Online-Fundbüro für Bürger, der Verwaltungssoftware für Fundbüros sowie einer zentralen landesweiten Fund-Datenbank. Ich habe etwas gefunden! Allgemeine Informationen für Finder
Wenn Sie einen Gegenstand gefunden haben, bringen Sie diesen bitte ins nächste Fundbüro oder zur Polizei. Haben Sie den Gegenstand in einem bewohnten Hause oder in einer dem öffentlichen Gebrauch oder Verkehr dienenden Anstalt gefunden, geben Sie den Fund dem Hausherrn oder den mit der Aufsicht betrauten Personen. Diese Regelung gilt auch, wenn Sie Gegenstände in Zügen oder auf Bahnhöfen bzw. Haltestellen finden. Diese Gegenstände geben Sie bitte beim Personal der Bahn (z.B. SBB) oder des entsprechenden Verkehrsbetriebes ab. Ich habe etwas verloren! Informationen für Menschen die einen Gegenstand verloren haben Hier können Sie recherchieren, ob Ihr verlorener Gegenstand bei einem an das Fundservice Schweiz angebundenen Fundbüro (Kantonspolizei, Gemeinden, Transportunternehmen) abgegeben wurde. | | | Fundservice Schweiz und Liechtenstein
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Polizei und Sicherheit Polizeiposten Kerzers
Murtenstrasse 30
3210 Kerzers
+41 26 305 87 80
Polizeiposten Murten
Schlossgasse 3
3280 Morat
+41 26 305 90 60
Hier finden Sie die Angaben aller Polizeiposten des Kantons Freiburg | | | Informationen über Polizei und Sicherheit des Kantons Freiburg
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Strafregisterauszug bestellen | | | Strafregisterauszug
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Friedensgericht | | | Gerichtsbehörden - Friedensgericht Kanton Freiburg
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Reisehinweise für Reisen mit Minderjährigen Reisen mit fremden Kindern: Was Sie beachten müssen Viele Familien nehmen Kinder einer befreundeten Familie mit in die Ferien. Es ist ratsam, eine Vollmacht der Eltern der Gastkinder dabei zu haben. Geht es ins Ausland, sind die besonderen Einreisebestimmungen jedes Landes zu beachten. Reisen ins Ausland mit nur einem Elternteil Reisen Kinder mit nur einem Elternteil ins Ausland, so gelten je nach Reiseziel unterschiedliche Vorschriften. | Vollmacht für ein reisendes Kind ohne Eltern Vollmacht mit Mutter reisendes Kind Vollmacht mit Vater reisendes Kind
| | Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
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Checkliste für den Umzug | | | https://www.ch.ch/de/umzug/
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Kinder- und Jugendarbeit Die Gemeinde Ried ist Mitglied bei der Kinder- und Jugendarbeit Regio Kerzers. | | | Kinder- und Jugendarbeit Regio Kerzers
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Vorschulische Einrichtungen | Antragsformular
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Moonliner-Fahrplan | | | Fahrplan und Linien Moonliner
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Hundesteuer Grundsatz Alle Hunde in der Schweiz müssen eindeutig und fälschungssicher gekennzeichnet und seit 1. Jan 2016 in der zentralen Hundedatenbank (AMICUS) registriert werden. Zur eindeutigen Kennzeichnung wird dem Hund ein Mikrochip implantiert – dies darf in der Schweiz nur von Tierärztinnen oder Tierärzten vorgenommen werden. Die Gemeinde Ried erhebt eine Steuer auf dem Besitz von Hunden. Diese Steuer wird bei allen Hundebesitzern (natürliche und juristische Personen) erhoben, die in der Gemeinde wohnen oder sich mehr als drei Monate in der Gemeinde aufhalten. Die Steuer beträgt Fr. 50.-- pro Hund und Jahr. Sind Sie umgezogen, gab es einen Halterwechsel oder ist Ihr Hund verstorben? Bitte teilen Sie dies der Datenbank AMICUS umgehend, jedoch spätestens innert 10 Tagen seit dem Ereignis mit. Kanton Freiburg Sektor Hundewesen
Der Sektor Hundewesen behandelt Bissanzeigen, Anzeigen von Hundemissbrauch, erteilt Bewilligungen für Besitz und Handel von Hunden und ermöglicht die Identifizierung von Hunden auf Basis der Datenbank AMICUS. | Reglement der Hundesteuer vom 19.08.1996
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Strafanzeige erstatten Einreichung Strafantrag bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft Ein Strafantrag kann innerhalb einer Frist von drei Monaten in jedem Polizeiposten eingereicht werden. Die Frist beginnt mit dem Tag, an welchem der antragsberechtigen Person der Täter bekannt wird (StGB, Art. 31). Die Strafanträge können auch direkt an die Staatsanwaltschaft adressiert werden, Place de Notre-Dame 4, 1700 Freiburg. | | | Strafanzeige erstatten
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Betreibungsauszug bestellen Der Betreibungsregisterauszug kann online oder per Post bestellt werden. Es handelt sich dabei um eine Bestätigung, dass keine Betreibungen vorliegen oder um eine Liste der Betreibungen die vorliegen. Sie können ebenfalls eine Bescheinigung des Konkursamtes erhalten.
| | | Betreibungsämter und Konkursamt BAKA
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KESB | | | Kindesschutzmassnahmen Kanton Freiburg
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Feuerstelle Lochholz | | | Feuerstelle Lochholz
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Post Die Poststelle Ried bei Kerzers wurde am 31. Dezember 2016 geschlossen und durch einen Hausservice ("Post an der Haustüre") ersetzt. Mit der Schliessung der Poststelle in Ried bei Kerzers ändert sich nun die Avisierungsstelle: Nach erfolgloser Zustellung von eingeschriebenen Briefen und Paketen können diese ab dem 1. Januar 2017 in der Poststelle Kerzers abgeholt werden. Die Post bringt solche Sendungen auf Wunsch gerne nochmals gratis vorbei. Poststelle Kerzers | | | Poststelle Kerzers
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Kirchensteuern | | | Kirchensteuern
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Wasser / Abwasser Gebühren (ab 01.01.2022)
Trinkwasser ohne MWST
Betriebsgebühr (Art. 41) Fr. 1.50 pro m3
Sondergebühr Übermenge (Art. 42) Fr. 0.30 pro m3 Wiederkehrende Gebühren / Grundgebühr (Art. 40)
EFH mit Wasserzähler bis 1 Zoll (DN25) Fr. 315.00/Jahr
EFH mit Wasserzähler 1 ¼ Zoll (DN 32) Fr. 600.00/Jahr
MFH, Gewerbe und Industrie sowie landw. Betriebe mit Zähler bis 1 ¼ Zoll (DN 32) Fr. 600.00/Jahr
Wasserzähler von 1 ½ Zoll (DN 40) Fr. 1'120.00/Jahr
Wasserzähler von 2 Zoll (DN 50) Fr. 2'000.00/Jahr
Abwasser ohne MWST
Betriebsgebühr (Art. 37) Fr. 2.10 /m3
Sondergebühr Übermenge (Art. 39) Fr. 0.30 /m3 Wiederkehrende Gebühren (Art. 33ff)
Grundgebühr Fr. 0.30 /m2 ZGF (zonengewichtete Fläche) | | | |
Riederhalle | | | Riederhalle
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Krankenkasse Prämienverbilligung
Informieren Sie sich bei der Augleichskasse des Kantons Freiburg, wo Sie auch die Formulare
herunterladen können oder holen Sie diese auf der Gemeindeverwaltung ab.
| | | Ausgleichskasse des Kantons Freiburg
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Baupublikationen Gemeinde | Objekt | Gesuchsteller | Besonderheiten |
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3216 Ried b. Kerzers / Agriswilstrasse 21 | Um- und Einbau Wohnungen | Nerinvest AG | |
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Ferienplan der Schule | /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Ferienkalender2019bis2025.pdf
| | https://www.fr.ch/de/bildung-und-schulen/obligatorische-schule/schulferien-2020-bis-2025
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Wildhut- und Fischereiaufsicht Die Gemeinde Ried b. Kerzers liegt im Aufsichtskreis 11 der Wildhut-Fischereiaufsicht. Nachstehend finden Sie die Kontaktangaben des zuständigen Wildhüter-Fischereiaufsehers. Pascal Balmer, Tel. 079 635 22 66 / pascal.balmer@fr.ch
| | | https://www.fr.ch/de/energie-landwirtschaft-und-umwelt/fauna-und-biodiversitaet/aufsichtsgebiet-11
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Entlastung für pflegende Angehörige | /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Entlastungsangebot.pdf
| | https://croix-rouge-fr.ch/de/
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