Seit Juni 2019 ist das Einreichen von Baugesuchen im ganzen Kanton Freiburg über den elektronischen
Weg obligatorisch. Dies gilt sowohl für Baugesuche im vereinfachten Verfahren (ugs. Kleine
Baugesuche) als auch für Baugesuche im ordentlichen Verfahren sowie für Vorgesuche.
Vorgehen:
Der Zugriff auf die Webanwendung von FRIAC erfolgt über die Internetseite des Kantons Freiburg
Die gesuchstellende Person bzw. der/die Projektverfasser/in muss vorgängig ein persönliches
Benutzerkonto einrichten, um ein Baudossier erstellen zu können.
Das Baudossier ist auf dem elektronischen Weg zu erstellen, die notwendigen Unterlagen sind als
PDF-Datei in die entsprechende Rubrik einzufügen. Zusätzlich müssen unterzeichnete Papierdossiers auf der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.
Es wird empfohlen, zur Überprüfung des Gesuchs durch die Bauverwaltung vorerst das
elektronische Dossier einzureichen und nach einer Rückmeldung der Gemeinde die
entsprechenden Papierdossiers nachzureichen. Zu beachten ist, dass die Papierdossiers für die
öffentliche Auflage vorliegen müssen und auch die Überprüfung des Gesuchs durch die
Baukommission ausschliesslich mittels der Papierdossiers erfolgen kann.
Alle benötigten Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kantons Freiburg.
Zonenplan
FRIAC
Bauverwaltung:
Telefon-Nummer: 079/538 24 23
Öffnungszeiten der Bauverwaltung:
MO 08.00 - 11.30 Uhr
FR 08.00 - 11.30 Uhr
Termine 2024 der Feuer- und Baukommission
Die Baugesuche müssen eine Woche vor der Sitzung auf der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.
25.01., 29.02., 21.03., 25.04., 30.05., 27.06., 29.08., 26.09., 31.10., 28.11.2024
Gemeindegebühren
Grundtaxe vereinfachtes Verfahren Fr. 50.00
Grundtaxe ordentliches Verfahren Fr. 100.00
Behandlungsgebühr (nach Aufwand) Fr. 100.00 pro Stunde
Gebühren im Zusammenhang mit dem Bau eines EFH, resp. MFH
Einkauf ZS-Platz (pro Platz) Fr. 1'500.00 (inkl. MWST)
Abwasseranschluss / Einmalige Gebühren ohne MWST
Anschlussgebühr (Art. 29.1): Fr. 15.00 pro m2 ZGF (zonengewichtete Fläche)
Anschlussgebühr (Art. 30.1): Fr. 15.00 pro m2 effektive Geschossfläche
Anschlussgebühr (Art. 29.3 + 30.3): Fr. 3'500.00 pro Wohnung
Wasseranschluss / Einmalige Gebühren ohne MWST
Anschlussgebühr (Art. 37.1): Fr. 15.00 pro m2 ZGF (zonengewichtete Fläche)
Anschlussgebühr (Art. 38.1): Fr. 15.00 pro m2 effektive Geschossfläche
Anschlussgebühr (Art. 37.3 + 38.3): Fr. 3'500.00 pro Wohnung
Wasserbezug während der Bauphase (pauschal) Fr. 50.00 / Fr. 200.00