Wohnsitz - abmelden

Wohnsitz - abmelden

Sie verlassen Ried!
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Abmeldung hat persönlich, spätestens am Wegzugstag, bei der Einwohnerkontrolle zu erfolgen.

Mitzubringen ist:
Niederlassungsausweis

Kurzer Auslandaufenthalt (weniger als 1 Jahr) mit Rückkehr nach Ried b. Kerzers
Es erfolgt keine definitive Abmedldung! Die Angabe einer Kontaktadresse in der Schweiz ist jedoch von Vorteil. Nach der Rückkehr genügt eine telefonische Meldung.

Definitive Abmeldung ins Ausland
Die Abmeldung (mit Angabe einer Kontaktadresse in der Schweiz) muss spätestens am Tage des Wegzuges erfolgen. Der Niederlassungsausweis muss zurückgebracht werden.

 

Onlineformular Wegzug aus der Gemeinde
Wohnen und Umziehen

Kontakt

Ried b. Kerzers
Galmizstrasse 37
3216 Ried b. Kerzers

031 755 66 64

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Öffnungszeiten

Montag

08:00 - 11:30

17:00 - 19:00

Dienstag

geschlossen


Mittwoch

08:00 - 11:30


Donnerstag

geschlossen


Freitag

08:00 - 11:30


 

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